Seit 2019 können junge Unternehmen und Startups, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, am Förderprogramm startup innovativ teilnehmen. Es wird einmal pro Jahr vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) ausgeschrieben. Das Antragsformular für die aktuelle Runde finden Sie hier.

Der aktuelle Bewerbungszeitraum verlängert sich bis zum 31.05.2024.

Sie haben in Rheinland-Pfalz bereits gegründet oder werden sich in den folgenden zwei Monaten nach Antragstellung selbständig machen? Ihr junges Unternehmen oder Startup ist nicht älter als drei Jahre? Dann können Sie sich mit Ihrer Gründungsidee bei startup innovativ bewerben. Wichtig: Ihr Firmensitz muss in Rheinland-Pfalz sein. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Ihre Gründungsidee den Vorgaben entspricht.

 

Das Förderprogramm unterstützt wissensbasierte und innovative Gründungen, die neue Technologien zwar nutzen, aber nicht selbst weiterentwickeln. Ihre Geschäftsidee muss also auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer Dienstleistung basieren, aber nicht ausschließlich auf gewinnorientiert eingesetzten Technologien.

Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Referat 8402, entgegengenommen. Der Förderaufruf für das aktuelle Jahr wird jeweils auf startupoffice.rlp.de bekannt gegeben. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Antragstellung. Für Rückfragen und weitere Anliegen kontaktieren Sie uns: startupinnovativ(at)mwvlw.rlp.de

Die Förderung darf nicht für beliebige Ausgaben verwendet werden, sondern ist an bestimmte Vorgaben gebunden. Gefördert werden unter anderem:

 

  • die Durchführung von Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Entwicklung von Prototypen und deren Test bzw. Umsetzung, Markteinführung des Produktes oder der Dienstleistung

  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie beispielsweise Maschinen, Anlagen, EDV-Technik

  • Ausgaben im Rahmen von Muster- und Patentanmeldungen, die Entwicklung und der Erwerb von Normen und Standards und die Errichtung eines Qualitätsmanagementsystems

  • nichtinvestive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern

  • Aufwendungen entsprechend dem Landesreisekostengesetz

Wichtig: Es werden nur projektbezogene Ausgaben gefördert, für die zum Bewerbungszeitpunkt noch keine Aufträge vergeben oder Ausgaben getätigt wurden. Sobald Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbung erhalten haben, können Sie bereits Mittel für die o. g. Punkte ausgeben (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Eingangsbestätigung stellt jedoch keine Förderzusage dar – sämtliche Ausgaben bis zur finalen Entscheidung über Ihren Antrag tätigen Sie auf eigenes Risiko.

Qualifizierte Beraterinnen und Berater prüfen zunächst, ob alle eingereichten Anträge und Unterlagen plausibel und vollständig sind. Hierbei erfolgt auch eine Erstbewertung.

Im nächsten Schritt befasst sich eine landesweite Jury mit den Einsendungen: Die fünf unabhängigen Expertinnen und Experten stimmen über die Förderfähigkeit und Förderprioritäten der Projekte ab.

Die eingereichten Gründungsprojekte werden anhand dieser Kriterien bewertet:

  • Innovationsgehalt der Geschäftsidee

  • Businessplan bzw. Pitchdeck

  • wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung

  • Marktpotenzial und Vertriebsstrategie

  • Persönlichkeit der/des Gründenden bzw. des Gründungsteams

  • auf Basis der vorliegenden Antragsunterlagen

Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro, maximal wird ein Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro gewährt.

Die ausgewählten Startups und Unternehmen bekommen neben der individuellen Fördersumme die Möglichkeit, sich innerhalb der Szene auszutauschen und zu vernetzen. Zudem erhalten sie Zugang zu einem Mentoren-Netzwerk. In anderen Worten: Wenn Ihr Gründungsprojekt zu den Gewinnern zählt, können Sie sich auf zahlreiche nichtmonetäre Angebote freuen, die Ihre Idee maßgeblich nach vorne bringen.

Die Förderungen werden zweckgebunden ausgezahlt, d. h., sie dürfen nur für die o. g. Vorhaben verwendet werden. Sollte das Geld entgegen den Vereinbarungen für andere Zwecke verwendet werden, müssen Sie damit rechnen, dass die Förderung widerrufen wird und Sie die Förderung in voller Höhe zuzüglich Zinsen zurückzahlen müssen.

Zudem erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, dem eine De-minimis-Bescheinigung beiliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren und auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist vorweisen. So können etwa die Europäische Kommission, die Bundes- oder Landesregierung sowie die bewilligende Stelle die De-minimis-Bescheinigung einfordern. Zudem muss das Dokument künftigen Förderanträgen beigefügt werden.

 Bei Fragen zum Programm können Sie sich an startupinnovativ(at)mwvlw.rlp.de wenden.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier.


 

 

Auch interessant